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   BSG, 20.04.2009 - B 13 R 77/09 B   

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BSG, 20.04.2009 - B 13 R 77/09 B (https://dejure.org/2009,61021)
BSG, Entscheidung vom 20.04.2009 - B 13 R 77/09 B (https://dejure.org/2009,61021)
BSG, Entscheidung vom 20. April 2009 - B 13 R 77/09 B (https://dejure.org/2009,61021)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Berlin - S 4 RA 4721/03
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 8 R 1005/05
  • BSG, 20.04.2009 - B 13 R 77/09 B
 
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  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 20.04.2009 - B 13 R 77/09 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese Fragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 20.04.2009 - B 13 R 77/09 B
    Es ist aber nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, sich aus dem Beschwerdevorbringen selbst eine möglicherweise klärungsbedürftige Rechtsfrage und damit dasjenige Vorbringen herauszusuchen, das für die Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 21; BSG vom 8.6.2001 - B 12 KR 8/01 B - Juris RdNr 4, 5).
  • BSG, 08.06.2001 - B 12 KR 8/01 B

    Formerfordernisse für die Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 20.04.2009 - B 13 R 77/09 B
    Es ist aber nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, sich aus dem Beschwerdevorbringen selbst eine möglicherweise klärungsbedürftige Rechtsfrage und damit dasjenige Vorbringen herauszusuchen, das für die Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 21; BSG vom 8.6.2001 - B 12 KR 8/01 B - Juris RdNr 4, 5).
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